Wenn die Vögel nicht mehr brüten und gegen Süden ziehen, die Insekten und Fledermäuse zur Ruhe kommen, dann ist die richtige Zeit für die Fällung von Bäumen gekommen.
Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar dürfen Bäume ohne „Sondergenehmigung“ (Bundesnaturschutzgesetz) gefällt werden, es sei denn, es besteht eine Baumschutzsatzung. In diesem Fall ist das Fällen nur mit einer Berechtigung gestattet.
Wir wissen heute, dass der Winter nicht die Zeit für die Pflege und das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern ist. Denn ein belaubter Baum ist wesentlich aktiver dabei, entstehende Wunden abzuschotten und wieder zu verschließen. Er versorgt Wunden viel schneller und effizienter in der Vegetationszeit als im Winter.
Im Winter erfolgt das Fällen der Bäume. Der Baum hat sein Laub verloren, das Holz ist trockener und man kommt seltener mit dem Artenschutzschutz in Konflikt - wobei dieser aber unabhängig von der Jahreszeit immer berücksichtigt werden muss.
Mittels Seilklettertechnik nimmt HAMABO größenunabhängige „Fällungen“ von Bäumen vor. Ob im schwer zugänglichen Hinterhof oder im unzugänglichen Gelände - wir werden Ihren Baum problemlos stückweise abtragen. Die Teilstücke werden durch die erfahrenen Kletterer mit Seilsystemen kontrolliert zu Boden gelassen. Neben der Möglichkeit, den anfallenden Busch zu schreddern, entsorgt HAMABO auch anfallendes Stammholz.
"Der Winter ist zum Fällen da."
Vereinbaren Sie jetzt schon einen kostenlosen Beratungstermin für Ihre Baumfällung vor Ort: Leistungen | Kontakt
"Unsere Verantwortung als Baumfachleute ist groß. Endlich ist der Baum aus dem Bereich der rationellen Nutzung herausgetreten.
Er ist heute ein lebenswichtiger Umweltfaktor, dem wir eine entsprechende Pflege und einen angemessenen Schutz zugestehen sollten. Nach Jahrhunderten falscher Behandlung wird es Zeit, bessere Konzepte zu entwickeln."
Shigo